Wenn Sie keine neuen Freistellungsaufträge für das kommende Jahr stellen, werden die bisherigen Aufträge automatisch mit 56,37 % ihres bisherigen Freistellungsbetrages berücksichtigt.
Mehr erfahrenDas Finanzamt darf den Ansatz von Verpflegungspauschalen nicht mit der Begründung kürzen, dass gar kein oder nur ein geringer Mehraufwand entstanden sei.
Mehr erfahrenNachdem die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007 jetzt feststeht, können Sie sich durch rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung einigen Ärger bei der Umstellung sparen.
Mehr erfahrenZu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Mehr erfahrenDie steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist jetzt neu geregelt und in den meisten Fällen damit auch erheblich erweitert worden.
Mehr erfahrenDas Bundesverfassungsgericht hält nicht länger am Halbteilungsgrundsatz fest und akzeptiert auch, wenn die Belastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer mehr als 50 % des Einkommens ausmacht.
Mehr erfahrenDie Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung wird nicht nur für Ostdeutschland weiter verlängert, sondern auch in Westdeutschland zum 1. Juli 2006 verdoppelt.
Mehr erfahrenDie große Koalition hat den Abschied von der Steuerfreiheit für Biokraftstoffe beschlossen.
Mehr erfahrenEin Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bringt Ihnen bereits vor dem Jahresende eine niedrigere Steuerlast und ein höheres Netto-Gehalt.
Mehr erfahrenDamit die Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn führt, muss der Mietvertrag in erster Linie dem betrieblichen Interesse dienen.
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